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Home / Beratungsstellen / Anforderungen
Anforderungen an die Baubiologischen Beratungsstellen IBN
Um zu gewährleisten, dass baubiologische Beratungen, Messungen, Planungen etc. von jeder Baubiologischen Beratungsstelle IBN auf fachlich möglichst hohem Niveau und entsprechend den aktuellen Erkenntnissen durchgeführt werden, werden mit den Beratungsstellen vertraglich u. a. folgende Anforderungen vereinbart (hier gekürzte Wiedergabe):
- Abschluss des Fernlehrgang Baubiologie IBN mit bestandener Prüfung zum Baubiologen IBN / zur Baubiologin IBN (Note 1 bis 3).
- Besitz der aktuellen Fernlehrgangs-Version sowie Bezug aktueller Versionen (z.B. auf CD-Rom) der Fachzeitschrift "Wohnung + Gesundheit".
- Teilnahme an den vom IBN angebotenen Jahrestreffen für Beratungsstelleninhaber.
- Führung eines baubiologisch eingerichteten, personell regelmäßig besetzten und telefonisch erreichbaren Büros mit Informationsmaterial, baubiologischer Literatur und nach Möglichkeit Baustoffmuster-Ausstellung.
- Verpflichtung, bei allen baubiologischen Anfragen zu beraten oder zu vermitteln.
- Abstimmung über die Honorar-Regelung mit dem IBN.
- Verpflichtung, unbedenkliche, baubiologisch geprüfte Naturbaustoffe zu empfehlen sowie die baubiologischen Richtlinien ("25 Grundregeln" und "Standard der Baubiologischen Messtechnik (SBM)") zu berücksichtigen...
Wenn Sie eine Baubiologische Beratungsstelle IBN gründen wollen, bitten wir Sie, sich direkt mit dem Institut für Baubiologie + Oekologie Neubeuern IBN in Verbindung zu setzen. Sie erhalten dann zunächst u. a. folgende Unterlagen:
- Anforderungen an die Baubiologischen Beratungsstellen IBN
- Dienstleistungen für die Baubiologischen Beratungsstellen IBN
- Fragebogen für Baubiologische Beratungsstellen IBN
 
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