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IBN-Webcode

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Fernlehrgang

Förderung baubiologischer Weiterbildung

Für die baubiologischen Weiterbildungsangebote des IBN gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die einen Teil oder die kompletten Lehrgangskosten abdecken können. Die Förderungen variieren je nach Wohnsitz (Bundesland) und Lebensumständen der Antragssteller.

Um Ihnen die wichtigsten derzeitigen bundesweiten und regionalen Fördermöglichkeit aufzuzeigen, haben wir für Sie diese Übersicht erstellt. Eine Garantie für eine Förderung können wir nicht übernehmen, zumal sich die Angebote laufend ändern und wir wenig Einfluss auf die Fördermodalitäten haben.

Um die Förderung zu erhalten, müssen die jeweiligen Richtlinien erfüllt werden, die erheblich differieren können. Auch wird meist ein Beratungsgespräch bei einer örtlichen Behörde vorausgesetzt, die Antragsteller und Weiterbildungsangebot prüfen. Bei Fragen und Problemen helfen wir gerne!

Wichtig für Sie: Der Fernlehrgang Baubiologie ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht unter der ZFU-Nr.: 617083 geprüft und zugelassen. Eine von vielen Behörden verlangte Zertifizierung nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) wird vom IBN derzeit durchgeführt, kann aber erst im Laufe des Jahres 2011 abgeschlossen werden. Auch dann kann keine Garantie für eine tatsächliche Förderung im Einzelfall übernommen werden.

Wenn die Teilnahme am Fernlehrgang Baubiologie eine Weiterbildungsmaßnahme im ausgeübten Beruf ist, können die Gebühren als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Über die steuerlichen Voraussetzungen sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Über die Berufsförderungsdienste der Bundeswehr können Wehrpflichtige und Längerdienende einen Nachlass oder eine Erstattung der Lehrgangsgebühr erhalten. Diese Förderungsmaßnahme kann auch Zivildienstleistenden vom Bundesamt für Zivildienst in Köln gewährt werden.


Bundesweit (Deutschland) Bildungsgutscheine (Agentur für Arbeit)

Bitte erfragen Sie die Möglichkeit der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit Ihres Wohnorte (Förderung im „Einzelfall “ - Das IBN wird im Laufe des Jahres 2011 die Zertifizierung nach AZWV abgeschlossen haben). Mit dem bundesweiten Förderprogramm „WeGebAU“ werden vor allem Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, unterstützt. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde die Förderung nun auch auf qualifizierte Arbeitnehmer ausgedehnt.
Förderung: 25 – 80 %
Weitere Infos:
www.arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de...Bildungsgutschein.html
www.arbeitsagentur.de/Merkblatt.pdf
Tel. und E-Mail: siehe örtliche Agentur für Arbeit

Bildungsprämie: Prämiengutschein und Weiterbildungssparen (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Das Programm Bildungsprämie besteht zur Zeit aus folgenden Komponenten: Weiterbildungssparen seit dem 01.01.09, Prämiengutschein seit dem 01.12.08. Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Grundlage für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist ein Beratungsgespräch (eine Beratungsstelle finden Sie über die Bildungshotline – Tel. siehe unten)
Förderung: ab 1.1.2010 50 % der Lehrgangskosten, maximal jedoch bis zu 500 Euro, vorher bis zu 154 Euro
Weitere Infos:
www.bildungspraemie.info/de/101.php
www.bildungspraemie.info/_media/BP_Flyer_01012010_BITV.pdf (Flyer)
Tel.: 0800-2623 000 (Bildungshotline)
E-Mail: bildungspraemie@dlr.de

Staatliche Hilfen bei Existenzgründungen

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss. Wichtige Voraussetzungen: AGL I-Empfänger müssen bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch von 90 Tagen auf das Arbeitslosengeld haben. Ein schlüssiges Unternehmenskonzept (Businessplan) muss einer fachkundigen Stelle zur Begutachtung vorgelegt werden. Der Gründungszuschuss wird zunächst für neun Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300,00 € gewährt. Für weitere sechs Monate können 300,00 € pro Monat gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werden können.

Auch bei ALG II-Empfängern ist eine Förderung möglich. Hier kann bei Vorlage eines überzeugenden Gründungsvorhabens ein Einstiegsgeld gemäß § 16b SGB II beantragt werden. Dieses setzt sich aus 50 Prozent der Regelleistung sowie Zuschlägen zusammen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach § 16c SGB II ein zinsloses Darlehen von bis zu 5.000,00 Euro z.B. für den Kauf von Betriebsausstattung, beispielsweise Messgeräte, zu beantragen. Auch dieser Zuschuss muss ausreichend begründet werden.

Infos:
www.arbeitsagentur.de/
www.existenzgruender.de/
Tel. und E-Mail: siehe örtliche Agentur für Arbeit


Bundesländer (Deutschland) Brandenburg

Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (LASA Brandenburg) Förderung nur für Angestellte. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) müssen einen Eigenanteil von mind. 20 Prozent leisten.
Förderung: 300-3000 Euro
Weitere Infos:
www.lasa-brandenburg.de
Tel.: 0331-60 02-2 00
E-Mail: Über Lasa/Brandenburg/Kontaktformular

Hessen

Qualifizierungsscheck Hessen (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) Förderung nur für Beschäftigte in Betrieben bis 250 Beschäftigte (KMU), die keinen anerkannten berufl. Abschluss in ihrer Tätigkeit aufweisen können oder älter als 45 Jahre sind. Abwicklung und Verwaltung der Qualifizierungsschecks übernimmt die Einrichtung “Weiterbildung Hessen”.
Förderung: 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr
Weitere Infos:
www.qualifizierungsschecks.de
Tel.: 069-5979966-0
E-Mail: info@qualifizierungsschecks.de

Niedersachsen

IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) Förderung für Beschäftigte in kleinen Betrieben (mit bis zu 250 Mitarbeitern) sowie Inhaber von Kleinstunternehmen. Beratung und Antragstellung erfolgt bei den regionalen Anlaufstellen (RAS) für ESF-geförderte Weiterbildung (z.B. Handwerkskammern)
Förderung: Über die Höhe entscheidet die Regionale Anlaufstelle (RAS)
Weitere Infos:
iwin-niedersachsen.de
iwin/Download von Formularen
www.hwk-oldenburg.de
Tel.: siehe örtliche RAS
E-Mail: info@mw.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

Bildungsscheck NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Die Förderung ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Unternehmen, Beschäftigte, Berufsrückkehrende u. auch Freiberufler, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden (sie URL unten)
Info/Kontakt
Förderung: 50% der Weiterbildungskosten, max. bis zu 500 Euro
Weitere Infos:
www.arbeit.nrw.de
Beratungsstellen (Beratungsstellensuche)
Tel.: 0180-3100118
E-Mail: info@mags.nrw.de

Schleswig-Holstein

Zukunftsprogramm Arbeit, Bereich A1 - Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr)

Gefördert werden Beschäftige in Betrieben bis 250 Mitarbeitern. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Sie bescheidet die eingehenden Anträge, dort erhalten Sie Beratung sowie alle weiterführenden Informationen. Wichtig: Förderung der IBN-Fernlehrgänge möglich, da es in Schleswig-Holstein keine vergleichbaren Weiterbildungsangebote gibt!
Förderung: 45 % bis zu 100%
Weitere Infos:
www.ib-sh.de
www.schleswig-holstein.de (Fragen und Antworten)
www.ib-sh.de
Tel.: 0431-9905-0
E-Mail: info@ib-sh.de


Anerkennungen (Punktekonto) für Architekten und Ingenieure

Die baubiologischen Weiterbildungsangebote des IBN werden von vielen Architekten- und Ingenieurkammern im Rahmen der Fortbildungspflicht („Fortbildungspunkte“) Architekten und Ingenieure anerkannt. Dies gilt vor allem für die Ausbildung zum „Gebäude- und Energieberater IBN“, kann aber auch andere Lehrgänge sowie IBN-Tagungen und –workshops betreffen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Kammer. Bei weiteren Fragen und Problem helfen wir gerne!


Weitere Links zu Fördermöglichkeiten:

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Recherche nach passenden Förderangeboten

www.foerderdatenbank.de

„Weiterbildung finanzieren: Die wichtigsten Förderungen auf einen Blick“. Kostenlose Broschüre der Stiftung Warentest mit vielen Fördertipps als Pdf-Download Fördertipps

PDF-Version "Förderung baubiologischer Weiterbildung".